Die doppelte Buchführung
Die doppelte Buchführung ermittelt den Erfolg durch die Gewinn- und Verlustrechnung
sowie die Veränderung der Vermögens- und Schuldenlage durch die Bilanz.
Durch dieses Verfahren ist die Gewähr gegeben, dass der ausgewiesene Gewinn beziehungsweise Verlust richtig errechnet wurde, da durch die Gegenüberstellung der
buchungsfähigen Geschäftsvorfälle eine permanente Kontrolle auf den Aktiv- und
Passivseiten erfolgt ist. Bei den Aktivkonten werden die Vermögenszunahmen im
„SOLL“ gebucht und Vermögensabgänge im „HABEN“, während bei den Passivkonten
die Verbuchung der Zunahmen auf der Habenseite und die Abgänge auf der Sollseite
erfolgt.
Methoden der doppelten Buchführung
Amerikanisches Journal
Im amerikanischen Journal werden die laufenden Geschäftsvorfälle in zeitlich richtiger
Reihenfolge festgehalten. Die verbuchten Zahlungseingänge und -abgänge
werden am Monatsende aufaddiert und in summierter Form in das Hauptbuch übertragen.
Das amerikanische Journal umfasst auf jeder Seite etwa 15 Kontenspalten
(je 15 Soll- und Habenspalten).
Durchschreibebuchführung
Die Durchschreibebuchführung ist die modifizierte und auch rationalisierte Form
des amerikanischen Journals. Die Modifizierung ist darin zu sehen, dass das Durchschreibejournal nur noch dreispaltig unterteilt ist, in Kundenforderungen (Debitoren),
Verbindlichkeiten (Kreditoren) und Sachkonten. Jedoch ist durch das
sofortige Verbuchen der Geschäftsvorfälle auf die Kontenkarten die Gesamtkapazität
der Konten wesentlich erweiterbar. Damit ist auch der „Rationalisierungseffekt“
erklärt. Man braucht nicht, wie das beim amerikanischen Journal der Fall ist, beide
Vorgänge, das Verbuchen in das Journal und auf die Kontokarte separat durchzuführen.
Übertragungsfehler werden somit weitgehend ausgeschlossen.
Wird zum Beispiel ein Kasseneingang verbucht, so erfolgt die Verbuchung auf der
Sollseite und wird gleichzeitig, durch Auflegen auf das Journal in die Sachkontenspalte
im „SOLL“ durchgeschrieben. Für die Gegenbuchung auf der Habenseite
gilt dasselbe Prinzip. Die Kundenkarte wird aufgelegt und in die Habenspalte des
Journals durchgeschrieben. Die umgekehrte Reihenfolge ist bei dem Geschäftsvorfall
„Barzahlung an den Kunden“ (Kassenausgang) erforderlich. Gebucht wird auf
der Liefererkarte im „SOLL“, mit Durchschrift in die Sollspalte des Journals und
die Gegenbuchung auf der Sachkontenkarte im „HABEN“, mit gleichzeitiger Durchschrift
in die Habenspalte des Journals. So wird auch die Systematik der doppelten
Buchführung ersichtlich.
Wer ist zur „doppelten Buchführung“ verpflichtet?
-
Kaufleute (Einzelkaufmann, OHG, KG), das heißt, alle Unternehmen, die ein
selbstständiges Handelsgewerbe betreiben. -
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
-
Nichtkaufleute mit Umsätzen von mehr als 350.000 Euro im Kalenderjahr oder
mit einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 30.000 Euro im Wirtschaftsjahr -
Nichtkaufleute, die sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen
-
Land- und Forstwirte bei einem Wirtschaftswert ihrer land- beziehungsweise
forstwirtschaftlichen Flächen über 25.000 Euro



