Wo bekommen Sie Rat und Unterstützung?

Wenn Sie sich für die berufliche Selbstständigkeit entschieden haben, dann gilt es,
Informationen zu sammeln und fachkundigen Rat einzuholen, um so das Risiko, das
mit jeder Existenzgründung verbunden ist, zu minimieren. Fachverbände, Banken,
Steuerberater, Rechtsanwälte, Gründungsberater aber auch eine Vielzahl von öffentlichen
Stellen und Organisationen geben Rat und Hilfe zu vielen Themen rund um
die Existenzgründung.

Bei Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Banken und Sparkassen,
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, den Wirtschaftsministerien der
einzelnen Bundesländer, bei der KfW-Mittelstandsbank und deren Beratungszentren,
den Fach- und Branchenverbänden, Wirtschaftschaftsförderungsgesellschaften, kommunalen
Beratungsstellen und Kommunen, den Agenturen für Arbeit und bei einer
Vielzahl von Organisationen, Gründerinitiativen und Businessplan-Wettbewerben
sowie Selbsthilfeorganisationen kann sich der zukünftige Unternehmer umfassende
und fundierte Informationen, Ratschläge, Hinweise und Tipps holen. Besonders über
das Internet kann man schnell und kostengünstig Gründungsinformationen abrufen
und für sein Vorhaben nutzen. Dazu kommen noch eine Reihe von Fachbüchern,
Fachzeitschriften und Periodikas, die das Informationsangebot abrunden. An nützlichen
Informationen mangelt es am allerwenigsten, die Engpässe entstehen durch
die noch immer zu geringe Aufbereitung und Bewertung der Unterlagen und die
damit verbundene Fokussierung auf das Wesentlichste.

Mit der Förderbank gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen
Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen
Union für die gewerbliche Wirtschaft. Die Förderprogramme werden nach einheitlichen
Kriterien dargestellt und zusammengefasst, unabhängig von der Förderebene
oder dem Fördergeber. Durch das Internet wird darüber hinaus die Möglichkeit
gegeben, umfassende und detaillierte Informationen der unterschiedlichen Programmanbieter von Förderinformationen durch eine breit angelegte Vernetzung
bereitzustellen. Die Förderbank wird damit als zentrale Informationsquelle sowohl
für Existenzgründer als auch für Unternehmer und Berater zur Verfügung gestellt.
(Internet: www.kfw-foerderprogramm.de und www.bmwa.bund.de)

Eine sehr empfehlenswerte Informationsquelle für den zukünftigen Existenzgründer
ist der Besuch von Fachmessen und Ausstellungen. Sie sind Plattform und Schaufenster
für Neuheiten aller Art. Messeunterlagen sind eine unentbehrliche Fundgrube
für Anregungen und neuen Ideen. Außerdem lassen sich Trends erkennen,
die in den kommenden Jahren das Kaufverhalten breiter Bevölkerungsschichten
bestimmen könnten. Erste Anlaufstelle ist der Ausstellungs- und Messeausschuss
der Deutschen Wirtschaft (AUMA) in Berlin (Internet: www.auma.de), aber natürlich
auch die regionalen und überregionalen Messeveranstalter.

 

Erste Ansprechstelle sollte auch die örtliche Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer sein, die Ihre Gründungsidee auf ihre Tragfähigkeit
hin einer ersten Prüfung unterzieht. Die Gründungsberatung reicht dabei von der
passenden Unternehmensrechtsform zu Standortfragen, über steuerliche Sachverhalte
bis zur „richtigen“ Finanzierung durch Bankkredite und öffentliche Finanzierungshilfen.
Sie sollten dieses Gründungs-Know-how unbedingt anzapfen und sich
damit eine breite Wissensbasis zum Thema „Existenzgründung“ schaffen.

Industrie- und Handelskammern
Die Industrie- und Handelskammer ist das gesetzliche Vertretungsorgan der gewerblichen
Wirtschaft im jeweiligen Kammerbezirk. Die einzelnen Abteilungen
der IHK geben dem Gewerbetreibenden Rat und Hilfe, zum Beispiel zu Fragen des
Wirtschafts- und Steuerrechts. Sie informieren über zollrechtliche Bestimmungen
sowie spezifische und allgemeine Fragen des Außenhandels, geben Auskunft zu
Standort- und Niederlassungsfragen, vermitteln geeignete Unternehmensberater für
unternehmensspezifische Problemlösungen und helfen bei der Antragstellung auf
öffentliche Fördermittel.

 

Für zukünftige Selbstständige werden Existenzgründungskurzberatungen durchgeführt,
die den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern sollen. Für Personen, die
ein Unternehmen übernehmen möchten, haben die Industrie- und Handelskammern
eine Existenzgründungsbörse eingerichtet, die Inhaber von Unternehmen, die ihren
Betrieb aufgeben beziehungsweise veräußern möchten, mit potenziellen Nachfolgern
zusammenführt.

Um die Nachteile kleiner Unternehmen im technologischen Bereich auszugleichen,
wurden von den Industrie- und Handelskammern im gesamten Bundesgebiet
Technologie- und Innovationsberatungsstellen eingerichtet, die dem technologieorientierten
Unternehmen detaillierte und umfassende Beratungs- und Vermittlungsdienste
anbieten. Die IHK-Technologie- und Innovationsberatung erfolgt dabei
regional, branchenübergreifend, vermittelnd und koordinierend.

Schwerpunkte sind:

  • Informationsveranstaltungen, Firmengespräche und Seminare über neue Produkte,
    Verfahren und Lizenzangebote
  • Hilfestellung bei der Suche nach Kooperationspartnern aus Wirtschaft und Verwaltung
  • Kontaktvermittlung im Inland durch die IHK-Technologiebörse und eine Kooperationsbörse des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)
  • Unterstützung bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel für Innovationsvorhaben.

Handwerkskammern
Für eine individuelle Beratung sind bei den Handwerkskammern Informationsstellen
eingerichtet, die dem zukünftigen oder bereits bestehenden Handwerksbetrieb eine
qualifizierte und umfassende Beratungshilfe anbieten. Das Beratungs- und Informationsangebot umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Existenzgründungsberatung
  • Finanzierung
  • Rechnungswesen
  • EDV-Beratung
  • Standortfragen
  • Unternehmensführung
  • Organisation
  • Arbeits- und Fertigungsplanung
  • Innovationsberatung
  • Energieeinsparberatung
  • Exportberatung


Ebenso geben die bei den Handwerkskammern beschäftigten Fachberater Auskunft
über allgemeine und spezifische Fragen zu Technologie und Innovation. Sie bieten
Hilfen insbesondere zu folgenden Maßnahmen:

  • Unterstützung bei Neu- und Weiterentwicklung
  • Erkennen von nutzbaren Entwicklungsansätzen
  • Allgemeine Informationsbeschaffung
  • Prüfen und Erschließen von Förderungsmöglichkeiten
  • Schaffen der erforderlichen Antragsvoraussetzungen
  • Formulierungshilfe bei technischen Beschreibungen
  • Kontaktvermittlung zu Beratungs- und Informationsstellen, wie zum Beispiel
    wissenschaftliche Institute oder Spezialberater

Die Kosten der Beratung werden durch öffentliche Mittel und zum Teil auch durch
Kammern und Fachverbände abgedeckt.

Freie Berater
Freie Unternehmensberater beziehungsweise Beratungsgesellschaften bieten – wie
die vorher genannten Beratungsorganisationen – Beratungshilfen allgemeiner und
spezieller Art an. Sie werden von den bereits erwähnten Organisationen für Beratungsleistungen herangezogen oder, aufgrund entsprechender Referenzen, für Beratungsleistungen direkt vom zu Beratenden in Anspruch genommen.

Beratungsförderung für Existenzgründung und Existenzaufbau
Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu
steigern, werden vom Bund Beratungsleistungen zu Existenzgründungs- und Existenzaufbauberatung sowie allgemeine Unternehmensberatungen finanziell durch
Zuschüsse gefördert.

Mithilfe der Existenzgründungsberatung soll festgestellt werden, ob das Gründungsvorhaben zu einer langfristig tragfähigen Vollexistenz führt.

Die Existenzaufbauberatung dient dazu, zusammen mit dem Unternehmer Entscheidungshilfen zu erarbeiten, Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten und zur Realisierung der Vorschläge beizutragen.

Existenzgründungs- und Existenzaufbauberatung
Gefördert werden Beratungen vor der Gründung einer selbstständigen gewerblichen
oder freiberuflichen Existenz sowie Beratungen innerhalb von zwei Jahren nach
der Gründung der selbstständigen Existenz über alle wirtschaftlichen, technischen,
finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die sich durch die Gründung eines neuen
Unternehmens, durch Unternehmensübernahme oder durch eine tätige Beteiligung
selbstständig machen wollen. Dazu gehören auch die freien Berufe. Zuschüsse
für die Existenzaufbauberatung können rechtlich selbstständige Unternehmen, die
im letzten Geschäftsjahr bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten haben, beantragen.

Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten,
die dem Antragsteller vom Berater in Rechnung gestellt werden. Zu den Beratungskosten
gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters,
nicht jedoch die Umsatzsteuer. Die gesamten Beratungskosten müssen vorab vom
Antragsteller an den Berater in voller Höhe ausgezahlt werden. Der Zuschuss beträgt
bei Existenzgründungs- und Existenzaufbauberatungen 50 Prozent der in Rechnung
gestellten Beratungskosten. Für die Existenzgründungs- und Existenzaufbauberatung
kann ein Höchstzuschuss von 1.500 Euro gewährt werden. Förderungsfähige
Beratungen können nur von selbstständigen Beratern oder Beratungsunternehmen,
die für eine hilfreiche Beratung die erforderliche Qualifikation besitzen, durchgeführt
werden.

Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind nach Beendigung der Beratung
bei einer Leitstelle einzureichen. Aus dem Beratungsbericht muss eindeutig hervorgehen,
durch welche Maßnahmen das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen
Vollexistenz führen kann.

Informationsstellen:

 

  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • Unternehmensberater 

 

Quelle: Gründung & Franchising 2007/2008; Erfolgreich Selbstständig; BusinessVillage Verlag; ISBN-13:978-3-938358-65-8