Versicherungen für Existenzgründer

Jeder, der sich selbstständig macht, sollte sich rechtzeitig gegen Risiken im privaten
und betrieblichen Bereich durch geeignete Versicherungen absichern, um von Anfang
an zu vermeiden, dass durch Unglücksfälle die Aufbauarbeit zunichte gemacht
wird. Ebenso sollte die Familie durch ein privates „Versicherungspaket“ vom risikobelasteten
Selbstständigsein des Unternehmers herausgenommen werden.

Für den Selbstständigen stehen vier Bereiche im Vordergrund seiner Überlegungen:

  • Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit,
  • Versorgung der Familienangehörigen,
  • Absicherung des Lebensstandards im Alter,
  • Existenzsicherung durch Minderung des unternehmerischen Risikos.

Die verschiedenen Versicherungsarten lassen sich grundsätzlich wie unten aufgeführt
unterteilen, wobei diese Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es
wird jedoch versucht, die wichtigsten Versicherungsarten zu nennen. Das sind:

Private Versicherungen

  • Lebensversicherung
  • Krankenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Betriebliche Versicherungen

  • Sachversicherung
  • Ertrags-Ausfallversicherung
  • Betriebs-Haftpflichtversicherung
  • Teilhaber-Versicherung

Sachversicherung

  • Ertrags-Ausfallversicherung

  • Betriebs-Haftpflichtversicherung

  • Teilhaber-Versicherung

     

    Versicherungsverträge erst dann abschließen, wenn Versicherungsangebote von
    verschieden Versicherungsgesellschaften gegenübergestellt und verglichen worden
    sind. Die einzelnen Versicherer bieten zwar in etwa gleiche Leistungen, unterscheiden
    sich jedoch sehr oft in den hierfür zu zahlenden Prämien. (Preis-/Leistungsverhältnis
    prüfen!)

    Private Versicherungen

    Lebensversicherung
    Die Lebensversicherung ist gekennzeichnet durch eine bei Vertragsabschluss in ihrer
    Höhe festgelegte Versicherungssumme, die zu einem bestimmten Zeitpunkt, zusammen
    mit angesammelten Gewinnanteilen, an den Versicherten ausbezahlt wird.
    Damit ist sozusagen die Grundvariante der Lebensversicherung beschrieben. Die
    Versicherungsgesellschaften bieten darüber hinaus Variationsmöglichkeiten an, die
    eine Lebensversicherung gerade für den Selbstständigen, besonders attraktiv macht.
    Damit wird für den Selbstständigen die Möglichkeit geboten, Risiken, die aufgrund
    der selbstständigen Tätigkeit gegeben sind, für die Familienangehörigen, für sich
    selbst und damit für den Bestand des Unternehmens durch „materielle“ Sicherheit
    weitgehend zu begrenzen.

     

    Wichtige Lebensversicherungsformen sind:

    • Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall,
    • Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall für zwei verbundene
      Leben,
    • Risikolebensversicherung, auch in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeits-
      Zusatzversicherung (BUZ).

    Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall
    Diese Versicherungsform erfüllt unter anderem zwei wichtige Aufgaben:

     

    • Versorgung der Hinterbliebenen
      Tritt vor dem im Vertrag festgesetzten Auszahlungszeitpunkt der Tod des Versicherten
      ein, so wird für die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme
      fällig. Das Versorgungsrisiko für die Familienangehörigen wird damit weitgehend
      aufgehoben beziehungsweise stark gemindert.
    • Altersversorgung
      Die Lebensversicherung ermöglicht einen akzeptablen Lebensstandard im Alter
      – zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Erreicht der Versicherte das im Versicherungsvertrag festgesetzte Auszahlungsalter, so wird ihm die Versicherungssumme plus Gewinn- und Überschussanteile, die nach 30 Jahren Versicherungslaufzeit etwa die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erreichen kann, ausbezahlt. Die Versicherungsleistung kann jedoch auch in verrenteter Form, durch monatliche Rentenzahlungen an den Versicherten, erfolgen. Tritt vor diesem Fälligkeitsdatum die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers ein, so beginnt die
      Rentenzahlung ab dem Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit.

    Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall für zwei verbundene Leben
    Diese Versicherungsform ist dann interessant, wenn sich zwei Personen gegenseitig
    für eventuelle Unglücksfälle während der Versicherungslaufzeit absichern möchten.
    Dies kann im privaten Bereich zwischen den Ehepartnern oder im geschäftlichen Bereich
    zwischen den Geschäftspartnern erfolgen. Die Versicherungssumme wird fällig,
    wenn der Partner vor Vertragsablauf stirbt oder spätestens am Ende der Vertragslaufzeit.
    Sollten beide Partner gleichzeitig zu Tode kommen, so wird die Versicherungssumme
    den gesetzlichen Erben ausbezahlt.

    Risikolebensversicherung
    Eine weitere Versicherungsform, die aufgrund ihrer sehr günstigen Tarife während
    einer relativ kurzen Laufzeit einen sehr guten und preiswerten Versicherungsschutz
    bietet, ist die Risikolebensversicherung. Ebenso wie bei anderen Lebensversicherungsformen wird der Versicherungsnehmer am Gewinn der Gesellschaft beteiligt. Die Auszahlung der Gewinnanteile, nicht der Versicherungssumme, erfolgt nach
    Beendigung der Versicherungslaufzeit. Die Kumulierung des angesparten Kapitals,
    wie dies bei vorher genannten Lebensversicherungsformen der Fall ist, erfolgt hier
    nicht. Auch können die ohnehin niedrigen Versicherungsbeiträge nochmals gesenkt
    werden, wenn die Gewinnanteile gleich mit den Prämien verrechnet werden. Ferner
    sollte jeder prüfen, ob zusätzlich zur Risikolebensversicherung die Kombination Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung/Unfallversicherung mit eingeschlossen werden
    kann. Informieren Sie sich über diese Versicherungskombination, da diese für wenig
    Geld einen guten Versicherungsschutz für den Selbstständigen und seine Familienangehörigen bietet.

    Kapitallebensversicherung – Sicherheit für einen Bankkredit
    Um die Finanzierung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie der allgemeinen
    Gründungskosten zu ermöglichen, benötigt der angehende Unternehmer neben Eigenkapital
    auch Fremdkapital. Dabei wird er nicht umhinkönnen, einen Teil der
    Vermögenswerte mit Bankkrediten zu finanzieren. Die Banken sind in der Regel nur
    dann zu einer Kreditvergabe bereit, wenn ausreichende Sicherheiten von Seiten des
    Kreditinteressenten vorhanden sind (Immobilien, Wertpapiere, Bürgschaften und
    andere).

    Nicht jeder, der ein eigenes Unternehmen gründen möchte, hat ausreichende Sicherheiten
    zu bieten. Einen Ausweg bietet der Abschluss einer Lebensversicherung, die
    der Bank als Sicherheit angeboten werden kann. Allerdings wird sie die Abtretung
    der Versicherung verlangen. Besteht bereits seit längerer Zeit eine Kapitallebensversicherung, so wird sich die Kreditwürdigkeit aufgrund der bereits aufgelaufenen Beträge noch erhöhen. Sie sollten sich nicht scheuen, verschiedene Kreditinstitute auf diese Art der Kreditsicherung anzusprechen.

     

    Private Krankenversicherung
    Die private Krankenversicherung dient dem Schutz nicht versicherungspflichtiger
    Personen, wie das beim Selbstständigen der Fall ist. Sie kann auch zusätzlich zur
    gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.Die privaten Versicherungen kommen in der Regel für folgende Aufwendungen im Krankheitsfall auf:

    • Arztkosten und Zahnbehandlung
    • Krankenhauskosten
    • Kosten für Heilmittel (einschl. Brillen, Zahnersatz usw.)
    • Krankenhaustagegeld
    • Krankentagegeld

    Jeder Selbstständige, der bereits Pflichtmitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse
    ist, kann sich freiwillig weiterversichern.

    Welchen Versicherungsschutz bietet die private Krankenversicherung dem Versicherten?
    Die Vollkostenversicherung bietet ausreichenden Versicherungsschutz für die stationäre,
    ambulante und zahnärztliche Behandlung. Der Versicherungsschutz kann
    so gestaltet sein, dass ein voller Versicherungsschutz, mit oder ohne Selbstbeteiligung
    des Versicherten, abgeschlossen wird. Der Geltungsbereich der Vollkostenversicherung
    erstreckt sich auf Europa und kann auch auf außereuropäische Länder
    ausgedehnt werden.

    Zusätzlich kann noch eine Krankenhauszusatzversicherung von allen Mitgliedern
    der gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen werden, die Mehraufwendungen für
    stationäre Behandlungen abdecken soll.

    Die Verdienstausfallversicherung ist eine besonders wichtige Zusatzversicherung
    für den Selbstständigen. Bei längerer Krankheit ist es ihm nicht möglich, seinen Geschäften
    nachzukommen. Der dadurch entstehende Einkommensverlust kann durch
    diese Versicherung ausgeglichen werden. Für die Tage der Arbeitsunfähigkeit wird
    dem Versicherten vom Versicherer ein Krankentagegeld gezahlt.

    Private Unfallversicherung
    Für den Selbstständigen empfiehlt sich eine Unfallversicherung, die den Freizeitbereich
    abdeckt. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfallschäden und
    -folgen ab, die während der Arbeitszeit mit An- und Abfahrt zur Arbeitsstätte geschehen.
    In den Versicherungsschutz können folgende Leistungen mit eingeschlossen
    werden: Todesfallentschädigung, Invaliditätsentschädigung, Krankenhaustagegeld,
    Genesungsgeld und anderes.

    Wichtig ist, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, um bei eintretender Invalidität
    nach einem Unfall, den Verlust der Arbeitskraft ausgleichen zu können. Die
    Versicherungsgesellschaften bieten auch einen sehr günstigen Familientarif, der die
    gesamte Familie mit einschließt.

    „Nur die private Unfallversicherung schützt umfassend vor den oft existenzbedrohenden
    Folgen eines schweren Unfalls. Sie ist unverzichtbar – und preiswert. Die
    meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift
    hier nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige …, tragen das mit einem Unfall
    verbundene Risiko sogar zu 100 Prozent selbst: Sie sind nicht gesetzlich unfallversichert.
    Nicht Berufstätige können in der Regel auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung
    abschließen. Die Unfallversicherung ist hier die einzige Alternative. Sie schützt
    vor finanziellen Folgen von Unfällen.“


    (Quelle: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.)

    Private Haftpflichtversicherung
    Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die schuldhaft verursacht
    werden. Sie schützt jedoch auch vor unberechtigten Haftpflichtansprüchen von
    dritter Seite. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen
    für alle Personengruppen. Die Prämien sind gering, die Leistung im Schadensfall
    ist sehr hoch. Sie kann bis zu 5 Millionen Euro betragen, in Einzelfällen
    kann sie auch darüber hinausgehen. Sie sollten sich unbedingt gegen die größten Risiken zuerst schützen. Die private Haftpflichtversicherung schützt vor Vermögensverlusten, wenn Sie oder ein Familienmitglied Dritten schuldhaft einen Schaden zufügen. Die Prämien sind relativ gering, die Leistung im Schadensfall dagegen sehr hoch (bis zu 5 Millionen Euro
    Deckung).

    Berufsunfähigkeitsversicherung
    Die BU-Versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für den Selbstständigen.
    Sie ist auf eine Stufe mit der privaten Unfallversicherung zu stellen, denn die
    häufigsten Ursachen der Invalidität entstehen auf Grund von Krankheiten. Bei einer
    Berufsunfähigkeitsversicherung erhält der Versicherte eine monatliche Rente, wenn
    er seinen bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine BU-Versicherung
    kann entweder als Zusatzversicherung zur Kapital- beziehungsweise Risikolebensversicherung abgeschlossen werden oder als eigenständige Versicherung. Wichtig ist die Dauer der Rentenzahlung. Sie sollte vertraglich bis zur Altersrente vereinbart
    werden, um damit einen fließenden Übergang zum Rentenbeginn zu ermöglichen.
    Festlegen sollte man auch, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit die Versicherungszahlung einsetzen soll.

    Betriebliche Versicherungen

    Sachversicherungen
    Durch die Sachversicherung werden Objekte versichert: Maschinen, Gebäude, Warenlager,
    Betriebseinrichtungen usw. Die Versicherungshöhe sollte dynamisiert werden,
    das heißt, laufend den tatsächlichen Objektwerten angepasst sein. Wichtige Sachversicherungsarten sind:

     

    Ertragsausfall-Versicherung
    Die Ertragsausfall-Versicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) erstreckt sich
    auf Vermögensausfälle, die durch die Beschädigung und Zerstörung von Maschinen,
    Gebäuden, Warenlager und Betriebsausstattungen entstehen. Sie soll dem Unternehmer
    die durch die Betriebsunterbrechungen entstandenen Kosten und den entgangenen
    Gewinn ausgleichen. Das Unternehmen soll so gestellt werden, als hätte die
    Unterbrechung nicht stattgefunden.

    Einbruchdiebstahl-Versicherung
    Die Einbruchdiebstahlversicherung zahlt für das, was Einbrecher haben mitgehen
    lassen. Demolieren sie Ihre Geschäftseinrichtung, werden auch die Kosten für die
    Instandsetzung übernommen. Hier werden die Schäden erstattet, die durch Diebstahl,
    Zerstörung, Beschädigung von versicherten Sachen durch Diebstahl, Raub
    oder Vandalismus nach einem Einbruch entstanden sind. Versichert sind alle Waren
    und Wertgegenstände in Verkaufs-, Lager oder Büroräumen. Die Assekuranz zahlt,
    wenn die Gegenstände geklaut, beschädigt oder vollständig zerstört werden. Außerdem
    werden Einbruchdiebstahl an Türen und Schlössern ersetzt.

    Leitungswasserversicherung
    Die Assekuranz übernimmt die Kosten für Sachschäden, die durch austretendes Wasser
    aus Wasserleitungen beziehungsweise Heizanlagen entstehen. Versichert sind
    Gebäude, Büroeinrichtungen und Warenlager. Auch Frostschäden sind versichert.

    Sturmversicherung
    Sie kommt für Sachschäden an Gebäuden und beweglichen Sachen auf, die sich auf
    dem versicherten Grundstück befinden. Sie zahlt, wenn der Sturm das Dach abdeckt
    oder einen Baum umwirft, der die Fassade beschädigt. Die Versicherung übernimmt
    auch die Kosten für Sofortmaßnahmen, also zum Beispiel die provisorische Sicherung
    des beschädigten Daches.

    Feuerversicherung
    Sie ist für jeden Gewerbebetrieb unbedingt notwendig. Die Feuerversicherung deckt
    alle Schäden ab, die durch Brand, Explosion und Blitzschlag an Gebäuden, Betriebseinrichtung, Fuhrpark und Waren entstehen. Zusätzlich bezahlt die Assekuranz
    noch Kosten für Lösch- und Aufräumungsarbeiten.

    Vermögensversicherung

    Betriebshaftpflichtversicherung
    Unter Haftpflicht wird allgemein die Verpflichtung verstanden, einen Schaden zu
    ersetzen, dem man einem anderen (Dritten) zugefügt hat, zum Beispiel durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit. Dem Betriebsinhaber drohen Schadensersatzansprüche, wenn er zum Beispiel nicht für die nötige Sicherheit in seinem
    Betrieb sorgt und ein Kunde zum Beispiel wegen Bodenglätte oder einem herumliegenden
    Gegenstand hinfällt und sich dabei verletzt. Auch ist der Unternehmer
    für fehlerhafte Produkte oder mangelhafte Arbeitsausführung verantwortlich. Die
    Versicherung prüft, ob und in welcher Höhe Schadenersatzpflicht besteht, reguliert
    berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Bei
    einem Rechtstreit übernimmt die Versicherung die Prozesskosten sowie die Prozessabwicklung. Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört mit zu den wichtigsten
    betrieblichen Versicherungen. Sie sollte auf jeden Fall abgeschlossen werden.

    Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für einige Berufsgruppen
    (zum Beispiel Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare,
    Ärzte, Zahnärzte). Sie verstoßen gegen ihre Berufspflichten, wenn sie nicht ausreichend
    gegen Haftpflichtansprüche abgesichert sind. Grundsätzlich sollte jedoch
    jeder Freiberufler, Händler oder Gewerbetreibende eine Haftpflichtversicherung abschließen.

     

    Quelle: Gründung & Franchising 2007/2008; Erfolgreich Selbstständig; BusinessVillage Verlag; ISBN-13:978-3-938358-65-8